 |

Kontakt
 Suche
 Home |
 |
| Gesetzesfolgenabschätzung |
 |
 |
Mit staatlicher Regulierung sind sowohl für die Verwaltung als auch für Unternehmen und Private, hohe Kosten verbunden. Mit dem Wissen um die erzielte Wirkung, dem Nutzen von Rechtsnormen und vor allem die Folgekosten können Abläufe zwischen Wirtschaft und Verwaltung verbessert, Verwaltungstätigkeiten vereinfacht und damit die Belastungen für Verwaltung, Unternehmen und Private verringert werden. |
 |
 |
 |
Transparenz über die Folgekosten, die erzielte Wirkung und den Nutzen von Rechtsnormen schafft die Basis für effektivere Vorschriften und die Entlastung von Verwaltung, Unternehmen und Privatpersonen. |
 |
 |
Folgekosten setzen sich aus rein finanziellen Kosten, wie z. B. Steuern und Gebühren, und aus Erfüllungskosten, und zwar den materiellen Erfüllungskosten und den Verwaltungskosten zusammen. Diese Folgekosten müssen in einem sinnvollen Verhältnis zu der erwarteten Wirkung und dem Nutzen der Rechtsnorm stehen.
Die Berechnung dieser Folgekosten von Rechtsnormen (EU-Richtlinien, Gesetze, Verordnungen, Erlässe etc.) für den Staat selbst, für Unternehmen und Private, erhöht die Transparenz über die finanziellen Auswirkungen von Rechtsnormen und fördert dadurch das Kostenbewusstsein bei politischen Entscheidungsträgern. Mit einer ex ante Kosten-Nutzen-Analyse einer Gesetzesinitiative steht eine bessere Entscheidungsgrundlage für die Gestaltung von effektiven Rechtsnormen zur Verfügung. Ausgehend von der Folgekostenberechnung können Möglichkeiten zur Vereinfachung der Rechtsnormen zur Entlastung der öffentlichen Verwaltung, Unternehmen und Privatpersonen, entwickelt werden. Die Reduktion der Folgekosten stärkt den Wirtschaftsstandort und schafft Potenzial für zukünftige Investitionen.
ICG-Berater unterstützen Sie in diesem Prozess durch
- Ex ante Schätzung der erwarteten Wirkung, des erwarteten Nutzens und der erwarteten Folgekosten.
- Vergleich der Folgekosten und der erzielten Wirkung der Rechtsnorm im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse.
- Bewertung von Alternativen neuer Gesetzesinitiativen.
- Ex post Messung bestehender Rechtsnormen.
- Ermittlung einer fundierten quantitativen sowie qualitativen Basis für die Erarbeitung von Maßnahmen in Hinblick auf die Reduktion der Folgekosten bzw. die Maximierung der erzielbaren Wirkung bzw. des Nutzens.
- Quantifizierung der Verwaltungskosten für Unternehmen aufgrund der Rechtsvorschriften des Bundes oder der EU mit Hilfe der bewährten Standardkostenmodell-Methode.
|
 |
|
 |


|
 |